Wenn die Mutter schwer erkrankt ist, ins Krankenhaus muss oder zur Kur, und es sind Kinder im Haushalt, die unter 12 Jahre alt sind, können wir die Haushaltshilfedienstleistung mit der entsprechenden Krankenkasse abrechnen. Bitte holen Sie sich zu diesem Zweck ein Antragsformular Ihrer Kasse und sprechen Sie mit uns.
Bei einigen Unfallversicherungen ist die Unterstützung und Entlastung der Familie nach einem Unfall mitversichert. In diesen Fällen werden die haushaltsnahen Dienstleistungen direkt vom Versicherer beauftragt. Wir prüfen nach einem Unfallgeschehen gerne für Sie, ob diese Versicherungsleistung in Ihrer Police berücksichtigt ist.
© Firmenname: Ulrike Stahl, Einzelunternehmen • Dienste Mit Herz
Neutorstraße 22, 97421 Schweinfurt • Tel.: 0 97 21 - 9 42 42 11 • Fax: 0 97 21 - 9 42 42 12 • info@dienste-mit-herz.de